Seit 1919 heißt es in Reichsverfassung und Grundgesetz kurz und bündig „Es besteht keine Staatskirche“ und weiterhin „Jede Religionsgesellschaften ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ – und das ist nach Jahrhunderten des landesherrlichen Kirchenregiments und des Kulturkampfes gut so!
Sicher – hätten die Fürsten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation 1555 im Augsburger Religionsfrieden Martin Luthers Reformation nicht „staatlich“ geschützt und unter ihre Fittiche genommen („wes Brot ich eß, des Lied ich sing“), wer weiß, wie es mit den Protestanten ausgegangen wäre. Der Preis aber war hoch: Man denke nur an die Feiern zu Luthers 4oo-jährigem Geburtstag 1883 – es war die Hochzeit der Verbindung von Thron und Altar – ,bei denen der Reformator als eine Art „Vor-Bismarck“ vereinnahmt wurde. Wirft man zudem hundert Jahre später einen Blick auf die 500-Jahr-Feiern in der DDR unter Vorsitz des SED-Generalsekretärs Erich Honecker, weiß man die Errungenschaft der Trennung von Staat und Kirche zu schätzen.
Und doch heißt Trennung nicht reiner Laizismus wie in Frankreich seit 1905 oder in der Türkei seit Kemal Atatürk 1923. In den Staatskirchenverträgen mit Schleswig-Holstein und nun nach fast 30 Jahren NEK endlich auch in Hamburg Ronald Schills Widerständen zum Trotz begegnen sich Staat und Kirche auf Augenhöhe, durchaus freundschaftlich, aber aus unserer kirchlichen Sicht auch mit der steten Aufgabe, das Subsidiaritätsprinzip zu verteidigen und gegen allmächtige Regelungsphantasien kommunaler, staatlicher und europäischer Institutionen zu behaupten. Unsere Kindertagesstätten, unsere Schulen unterm Kirchturm, unser ganzes breites Feld diakonischer Aufgaben zeigen mit ihrem Profil, dass die evangelische Kirche ihrer im Grundgesetz garantierten Stellung als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit dem Privileg der eigenen Steuererhebungsmöglichkeit mehr als gerecht wird.
Zum Pluralismus unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört dieser staatsfreie Raum, der der „Kirche der Freiheit“, die wir sind, auch die Möglichkeit gibt, immer wieder sich engagiert in den Diskurs einzumischen, bei der Bekämpfung der Armut, in Migrationsfragen, in der Friedenspolitik, für den arbeitsfreien Sonntag (der übrigens in der Staatsverfassung ausdrücklich geschützt ist) und bei der Bewahrung der Schöpfung!
Einmischen heißt aber gut lutherisch auch „nicht durcheinandermischen“, denn wie schrieb der Reformator 1529 doch so richtig: „Das Evangelium ist ein geistliches Gesetz, danach man nicht regieren kann. Man soll das geistliche Recht des Evangelii ferne scheiden vom äußeren weltlichen Regiment und ja nicht durcheinandermischen“.
Hans-Peter Strenge ist Präsident der Nordelbischen Synode.